1.
Allgemeines
Für
alle Rechtsgeschäfte mit uns sind die folgenden Bestimmungen maßgebend,
sofern nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart
ist:
Mit
der Bestellung erkennt der Käufer die ausschließliche Gültigkeit
unserer Bedingungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen,
es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Mündliche
Absprachen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich durch uns
bestätigt sind.
Sollte
irgendeine Bestimmung unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein,
so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Die Rechte des Käufers aus den mit uns getätigten
Rechtsgeschäften sind nicht übertragbar.
2.
Angebotsbedingungen
Alle
Angebote gelten nur für Handel, Gewerbe, Industrie und Behörden,
nicht für den privaten Endverbraucher.
Die
den Angeboten zugrunde liegenden Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher
Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben, und sind für uns nur
bei unverzüglicher Abnahme verbindlich. In jedem Fall sind wir nach
einer Frist von 14 Tagen, vom Datum des Angebots an, von den Angebotspreisen
befreit.
Abbildungen
und Beschreibungen in Katalogen und Musterbüchern, Maße und
Gewichte sind bestmöglich angegeben. Im Interesse der technischen
Weiterentwicklung müssen diese Angaben jedoch unverbindlich sein.
Beratung
durch Mitarbeiter unserer Firma oder durch technische Informationsblätter
erfolgen nach bestem Wissen. Da wir auf Materialien, sowie auf die fachgerechte
und artspezifische Verarbeitung keinen Einfluss haben, ist der Kunde verpflichtet,
unsere Empfehlungen durch geeignete Eigenversuche zu überprüfen.
Auch Auskünfte über Anwendungsmöglichkeiten der von uns
gelieferten Waren sind nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter
Ausschluss jeglicher Haftung.
3.
Preise / Preisvorbehalt
Alle
angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher
Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Tritt
während der Zeit der Auftragsausführung eine Veränderung
der Herstellungs- oder Bezugsbedingungen oder eine Preisänderung infolge
Verteuerung der Rohstoffe, erhöhter Lohntarife oder sonstiger Kostenerhöhungen
sowie durch Fälle höherer Gewalt ein, so sind wir berechtigt,
in Erfüllung des Vertrages auch ohne vorherige Benachrichtigung einen
der Marktlage entsprechenden Preisaufschlag zu berechnen.
4.
Verpackung, Versand, Versicherung, Gefahr
Die
Versandkosten innerhalb Deutschlands betragen 6,- Euro. Ab einem
Bestellwert von 150,- Euro liefern wir versandkostenfrei.
Die
Versandkosten ins Ausland betragen:
Gesamtgewicht
bis 1 kg = 12 €
Gesamtgewicht
bis 5 kg = 15 €
Verladung
und Versand erfolgen durch uns auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Versicherung wird, wenn der Käufer keine gegenteilige Weisung gibt,
auf dessen Rechnung abgeschlossen.
5.
Lieferung, Zahlungsangaben
Die
Lieferzeiten werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Eine Verpflichtung
für die pünktliche Einhaltung der Liefertermine kann von uns
jedoch nicht übernommen werden. Insbesondere sind wir berechtigt,
die Lieferungen um die Dauer der Behinderung aufzuschieben oder vom Vertrage
ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der Fall höherer Gewalt
vorliegt. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die die Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Krieg, Eingriffe
von hoher Hand, Feuer, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel,
sowie Betriebs- oder Transportstörungen bei uns oder bei Vorlieferanten.
Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger oder unterbliebener
Lieferung sind ausgeschlossen. Offensichtliche Irrtümer, die uns beim
Angebot, der Auftragsbestätigung oder Rechnungserteilung unterlaufen,
berechtigen uns zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
6.
Warenrücknahme
Eine
Warenrücknahme erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung.
Die Berechnung von Auf- bzw. Bearbeitungskosten behalten wir uns vor. Besonders
angefertigte Waren können in keinem Fall zurückgenommen werden.
7.
Zahlungsweise
Rechnungen
sind in Übereinstimmung mit den auf unseren Rechnungen angegebenen
Zahlungszielen zu begleichen. Eventuell eingeräumte Skontoabzüge
dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn alle fälligen Rechnungen
vom Vertragspartner fristgerecht bezahlt sind.
Wir
sind berechtigt, Zahlungen des Vertragspartners mit unseren jeweils ältesten
offenen Forderungen zu verrechnen, auch wenn die Zahlungsanweisung unseres
Vertragspartners Gegensätzliches aussagt.
Zahlungen
an uns haben in bar, per Bank- oder Postschecküberweisung zu erfolgen.
Schecks werden ebenso wie Wechsel nur zahlungshalber angenommen. Eine Verpflichtung,
Wechsel in Zahlung zu nehmen, besteht für uns nicht. Einziehungs-
und Diskontspesen sowie die Wechselsteuer trägt unser Vertragspartner;
wenn diese Kosten von uns verauslagt werden, sind sie vom Vertragspartner
unverzüglich ohne Abzug zu vergüten. Wir übernehmen für
die rechtzeitige Vorzeigung, Protesterhebung, Benachrichtigung und Rückleitung
des Wechsels im Falle der Nichteinlösung keinerlei Gewähr.
Im
Falle des Verzuges hat unser Vertragspartner ab dem Tag des Verzuges Verzugszinsen
in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Bundesbank,
mindestens aber 9 % zu entrichten. Es bleibt uns vorbehalten, darüber
hinauszugehen weiteren Vorzugsschaden geltend zu machen.
8.
Eigentumsvorbehalt
Die
gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer
Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Abnehmer unser Eigentum.
Sie darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang entweder
gegen Barzahlung oder unter Weitergabe des Eigentumsvorbehalts weiterveräußert
werden. Veräußert der Abnehmer die von uns gelieferte Ware,
so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer
Forderungen gegen ihn aus Warenlieferungen, die ihm aus deren Veräußerung
gegen seine Abnehmer entstehenden Forderungen in Höhe seines Weiterverkaufspreises
mit allen Nebenrechten an uns ab.
Der
Abnehmer ist trotz der erfolgten Abtretung berechtigt, die Forderungen
aus dem Weiterverkauf der von uns gelieferten Waren einzuziehen. Diese
Berechtigung besteht jedoch nur so lange, als er seine Verpflichtungen
uns gegenüber erfüllt. Er hat die eingezogenen Beträge,
soweit unsere Forderungen fällig sind, sofort an uns abzuführen.
Wir
sind verpflichtet, auf Verlangen des Abnehmers die uns nach den vorstehenden
Bedingungen abgetretenen Forderungen freizugeben, soweit sie unsere zu
sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigen. Der Käufer
ist zur sachgemäßen Lagerung der uns gehörenden Ware und
zu deren ordnungsgemäßen Versicherung verpflichtet.
Werden
die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren beim Käufer von
Dritten gepfändet, so hat uns der Käufer sofort von der Pfändung
zu verständigen und den pfändenden Dritten sofort auf unser Eigentumsvorbehalt
hinzuweisen. Alle uns durch die Pfändung entstehenden Kosten trägt
der Käufer. Das gleiche gilt sinngemäß bei der sonstigen
Beeinträchtigung unserer Rechte.
Solange
der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer nicht berechtigt die
gelieferte Ware zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen, zu
vermieten oder sonst wie anderen Personen zu überlassen.
Im
Falle von Wechselzahlungen, Scheck-/ Wechselzahlungen oder Refinanzierungspapieren
gilt unser Eigentumsvorbehalt solange, bis wir aus jeglicher Haftung bezüglich
des Papiers entlassen sind.
9.
Zahlungsverzug und Verletzung des Eigentumsvorbehaltes
Kommt
der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt
ergebenen Verbindlichkeiten nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder
wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichsverfahren
oder der Konkurs eröffnet oder laufen Auskünfte ein, die Zweifel
über seine Kreditfähigkeit aufkommen lassen, wird unsere Gesamtforderung
gegen den Käufer sofort - auch wenn Wechsel mit späterer Fälligkeit
laufen - fällig. Vom Zeitpunkt der Fälligkeit an sind wir berechtigt,
Verzinsung unserer Forderung nach den Sätzen der Großbanken
zu verlangen.
Gerät
der Käufer mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung uns
gegenüber in Verzug, so sind wir auch berechtigt, die in unserem Eigentumsvorbehalt
stehenden Waren zurückzuholen. Der Abnehmer hat uns in diesem Falle
auf unser Verlangen ein Verzeichnis sämtlicher bei ihm vorhandenen
Waren, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehen, einzureichen und uns eine
Aufstellung der an uns abgetretenen Forderungen, die Namen, die Adressen
der Schuldner und Höhe der Forderung enthalten muss, zu übermitteln.
Auf unser Verlangen hat er den Schuldnern die Abtretung der Forderung an
uns anzuzeigen, wobei es uns freisteht, Anzeige auch von uns aus zu machen.
10.
Programmentwicklung für Computersysteme
Von
uns aus gegen Bezahlung gelieferte Programme bleiben geistiges Eigentum
von uns und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung Dritten
zugänglich gemacht werden.
11.
Mängelhaftung, Gewährleistung und Garantie-Ausübung
Mängelrügen
sind nur innerhalb zwei Wochen nach Empfang der Ware schriftlich zulässig.
Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung
der ganzen Lieferung führen. Wir haben das Recht zur Nachbesserung
und Ersatzlieferung. Bei berechtigten Mängelrügen kann der Besteller
lediglich Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadensersatz beanspruchen.
Wir können den Minderungsanspruch durch Ersatzlieferung abwehren.
Mängelrügen entbinden nicht von der Einhaltung der vereinbarten
Zahlung. Kommt der Besteller mit seinen Verpflichtungen in Verzug, so erlischt
unsere Haftung. Abweichungen der Beschaffenheit des von uns beschafften
Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferbedingungen
der zuständigen Lieferantenverbände für zulässig erklärt
sind.
Der
Liefergegenstand oder das schadhafte Teil ist unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Mangels, kostenfrei an
uns zur Prüfung einzusenden. Diese eingesandten und im Rahmen der
Gewährleistungspflicht unentgeltlich zu ersetzenden Gegenstände
werden Eigentum von uns. Die Kosten des Rückversandes des von uns
instandgesetzten Liefergegenstandes oder des Versandstückes werden
von uns getragen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder
Veränderungen vom Käufer oder von dritter Seite an dem Liefergegenstand
vorgenommen werden oder Ersatz durch Teile fremden Ursprungs vorgenommen
wird.
Ansprüche
auf Wandlung, Minderung, Kündigung oder auf Ersatz von Schäden,
auch von solchen, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind,
werden ausgeschlossen. Ausgeschlossen wird jedoch nicht unsere Pflicht
auf unentgeltliche Nachbesserung des Kaufgegenstandes.
Für
nicht fabrikneue Erzeugnisse wird keinerlei Gewährleistung übernommen.
Bei von uns nicht selbst hergestellten Teilen beschränkt sich unsere
Gewährleistung auf die Abtretung der uns etwa durch den Erzeuger zustehenden
Ansprüche.
Natürlicher
Verschleiß sowie Beschädigung, die auf Fahrlässigkeit oder
unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, bleiben
von der Gewährleistung ausgeschlossen.
12. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung
innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.
B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach
Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware
beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren
nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung
unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in
Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß
§ 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten
an:
Sotec GmbH, Werstener Dorf
Str. 177, 40591 Düsseldorf oder per Mail: info@sotec-kopierer.de.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen
Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie
uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz
leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die
Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung
– wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre
– zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie
keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige
Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten
der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag
von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren
Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung
oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.4 Anderenfalls
ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige
Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen
müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt
für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache,
für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
13.
Garantieausübung
Wir
leisten Garantie für die Dauer eines Jahres (bei Gebrauchtmaschinen)
sowie für zwei Jahre (bei Neugeräten) entsprechend der gesetzlichen
Garantiebestimmungen. Grundsätzlich übernehmen wir keinerlei
Haftung für Schadenersatz, insbesondere keine Haftung für Folgeschäden.
Für Verschulden des Personals, wird auch innerhalb von Verträgen
nur nach § 831 BGB gehaftet. Für gebrauchte Geräte ist jede
Gewährleistung ausgeschlossen.
14.
Übertragung
Wir
sind berechtigt, Verträge mit allen Rechten und Pflichten, oder aber
auch nur einzelne Rechte und / oder einzelne Pflichten daraus, auf Dritte
zu übertragen.
15.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand
ist für alle Lieferungen und sonstige Leistungen Düsseldorf.
Für
alle Streitigkeiten zwischen uns und unseren Vertragspartnern ist der Gerichtsstand
ebenfalls Düsseldorf. Im Übrigen gelten für den Gerichtsstand
die gesetzlichen Vorschriften.
16.
Schlussvorschriften
Änderungen
und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollten
sich Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig
erweisen, so berührt dies die Gültigkeit der Bestimmungen im
Übrigen nicht. Unser Vertragspartner erklärt sich außerdem
schon jetzt damit einverstanden, dass die ungültige Regelung durch
eine wirksame Regelung ersetzt wird, die dem Sinn und Zweck der ungültigen
Regelung möglichst nahe kommt.
im
Mai 2007
SOTEC
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