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SOTEC GmbH
Werstener Dorfstrasse 177
0211 9764105
info@sotec-kopierer.de
Mo-Do: 09.00 - 17.00
Fr: 09.00 - 15.00

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines

Für alle Rechtsgeschäfte mit uns sind die folgenden Bestimmungen maßgebend, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist:

Mit der Bestellung erkennt der Käufer die ausschließliche Gültigkeit unserer Bedingungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Mündliche Absprachen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt sind.

Sollte irgendeine Bestimmung unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Rechte des Käufers aus den mit uns getätigten Rechtsgeschäften sind nicht übertragbar.


2. Angebotsbedingungen

Alle Angebote gelten nur für Handel, Gewerbe, Industrie und Behörden, nicht für den privaten Endverbraucher.

Die den Angeboten zugrunde liegenden Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben, und sind für uns nur bei unverzüglicher Abnahme verbindlich. In jedem Fall sind wir nach einer Frist von 14 Tagen, vom Datum des Angebots an, von den Angebotspreisen befreit.

Abbildungen und Beschreibungen in Katalogen und Musterbüchern, Maße und Gewichte sind bestmöglich angegeben. Im Interesse der technischen Weiterentwicklung müssen diese Angaben jedoch unverbindlich sein.

Beratung durch Mitarbeiter unserer Firma oder durch technische Informationsblätter erfolgen nach bestem Wissen. Da wir auf Materialien, sowie auf die fachgerechte und artspezifische Verarbeitung keinen Einfluss haben, ist der Kunde verpflichtet, unsere Empfehlungen durch geeignete Eigenversuche zu überprüfen. Auch Auskünfte über Anwendungsmöglichkeiten der von uns gelieferten Waren sind nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.


3. Preise / Preisvorbehalt

Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Tritt während der Zeit der Auftragsausführung eine Veränderung der Herstellungs- oder Bezugsbedingungen oder eine Preisänderung infolge Verteuerung der Rohstoffe, erhöhter Lohntarife oder sonstiger Kostenerhöhungen sowie durch Fälle höherer Gewalt ein, so sind wir berechtigt, in Erfüllung des Vertrages auch ohne vorherige Benachrichtigung einen der Marktlage entsprechenden Preisaufschlag zu berechnen.


4. Verpackung, Versand, Versicherung, Gefahr

Die Versandkosten innerhalb Deutschlands betragen 6,- Euro. Ab einem Bestellwert von 120,- Euro liefern wir Verbrauchsmaterial versandkostenfrei.

Verladung und Versand erfolgen durch uns auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Versicherung wird, wenn der Käufer keine gegenteilige Weisung gibt, auf dessen Rechnung abgeschlossen.


5. Lieferung, Zahlungsangaben

Die Lieferzeiten werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Eine Verpflichtung für die pünktliche Einhaltung der Liefertermine kann von uns jedoch nicht übernommen werden. Insbesondere sind wir berechtigt, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung aufzuschieben oder vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der Fall höherer Gewalt vorliegt. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Krieg, Eingriffe von hoher Hand, Feuer, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, sowie Betriebs- oder Transportstörungen bei uns oder bei Vorlieferanten. Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen. Offensichtliche Irrtümer, die uns beim Angebot, der Auftragsbestätigung oder Rechnungserteilung unterlaufen, berechtigen uns zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag.


6. Warenrücknahme

Eine Warenrücknahme erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Die Berechnung von Auf- bzw. Bearbeitungskosten behalten wir uns vor. Besonders angefertigte Waren können in keinem Fall zurückgenommen werden.


7. Zahlungsweise

Rechnungen sind in Übereinstimmung mit den auf unseren Rechnungen angegebenen Zahlungszielen zu begleichen. Eventuell eingeräumte Skontoabzüge dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn alle fälligen Rechnungen vom Vertragspartner fristgerecht bezahlt sind.

Wir sind berechtigt, Zahlungen des Vertragspartners mit unseren jeweils ältesten offenen Forderungen zu verrechnen, auch wenn die Zahlungsanweisung unseres Vertragspartners Gegensätzliches aussagt.

Zahlungen an uns haben in bar, per Bank- oder Postschecküberweisung zu erfolgen. Schecks werden ebenso wie Wechsel nur zahlungshalber angenommen. Eine Verpflichtung, Wechsel in Zahlung zu nehmen, besteht für uns nicht. Einziehungs- und Diskontspesen sowie die Wechselsteuer trägt unser Vertragspartner; wenn diese Kosten von uns verauslagt werden, sind sie vom Vertragspartner unverzüglich ohne Abzug zu vergüten. Wir übernehmen für die rechtzeitige Vorzeigung, Protesterhebung, Benachrichtigung und Rückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung keinerlei Gewähr.

Im Falle des Verzuges hat unser Vertragspartner ab dem Tag des Verzuges Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Bundesbank, mindestens aber 9 % zu entrichten. Es bleibt uns vorbehalten, darüber hinauszugehen weiteren Vorzugsschaden geltend zu machen.


8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Abnehmer unser Eigentum. Sie darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang entweder gegen Barzahlung oder unter Weitergabe des Eigentumsvorbehalts weiterveräußert werden. Veräußert der Abnehmer die von uns gelieferte Ware, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen gegen ihn aus Warenlieferungen, die ihm aus deren Veräußerung gegen seine Abnehmer entstehenden Forderungen in Höhe seines Weiterverkaufspreises mit allen Nebenrechten an uns ab.

Der Abnehmer ist trotz der erfolgten Abtretung berechtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf der von uns gelieferten Waren einzuziehen. Diese Berechtigung besteht jedoch nur so lange, als er seine Verpflichtungen uns gegenüber erfüllt. Er hat die eingezogenen Beträge, soweit unsere Forderungen fällig sind, sofort an uns abzuführen.

Wir sind verpflichtet, auf Verlangen des Abnehmers die uns nach den vorstehenden Bedingungen abgetretenen Forderungen freizugeben, soweit sie unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigen. Der Käufer ist zur sachgemäßen Lagerung der uns gehörenden Ware und zu deren ordnungsgemäßen Versicherung verpflichtet.

Werden die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren beim Käufer von Dritten gepfändet, so hat uns der Käufer sofort von der Pfändung zu verständigen und den pfändenden Dritten sofort auf unser Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Alle uns durch die Pfändung entstehenden Kosten trägt der Käufer. Das gleiche gilt sinngemäß bei der sonstigen Beeinträchtigung unserer Rechte.

Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer nicht berechtigt die gelieferte Ware zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen, zu vermieten oder sonst wie anderen Personen zu überlassen.

Im Falle von Wechselzahlungen, Scheck-/ Wechselzahlungen oder Refinanzierungspapieren gilt unser Eigentumsvorbehalt solange, bis wir aus jeglicher Haftung bezüglich des Papiers entlassen sind.


9. Zahlungsverzug und Verletzung des Eigentumsvorbehaltes

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenen Verbindlichkeiten nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichsverfahren oder der Konkurs eröffnet oder laufen Auskünfte ein, die Zweifel über seine Kreditfähigkeit aufkommen lassen, wird unsere Gesamtforderung gegen den Käufer sofort - auch wenn Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen - fällig. Vom Zeitpunkt der Fälligkeit an sind wir berechtigt, Verzinsung unserer Forderung nach den Sätzen der Großbanken zu verlangen.

Gerät der Käufer mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung uns gegenüber in Verzug, so sind wir auch berechtigt, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzuholen. Der Abnehmer hat uns in diesem Falle auf unser Verlangen ein Verzeichnis sämtlicher bei ihm vorhandenen Waren, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehen, einzureichen und uns eine Aufstellung der an uns abgetretenen Forderungen, die Namen, die Adressen der Schuldner und Höhe der Forderung enthalten muss, zu übermitteln. Auf unser Verlangen hat er den Schuldnern die Abtretung der Forderung an uns anzuzeigen, wobei es uns freisteht, Anzeige auch von uns aus zu machen.


10. Programmentwicklung für Computersysteme

Von uns aus gegen Bezahlung gelieferte Programme bleiben geistiges Eigentum von uns und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung Dritten zugänglich gemacht werden.


11. Mängelhaftung, Gewährleistung und Garantie-Ausübung

Mängelrügen sind nur innerhalb zwei Wochen nach Empfang der Ware schriftlich zulässig. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Wir haben das Recht zur Nachbesserung und Ersatzlieferung. Bei berechtigten Mängelrügen kann der Besteller lediglich Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadensersatz beanspruchen. Wir können den Minderungsanspruch durch Ersatzlieferung abwehren. Mängelrügen entbinden nicht von der Einhaltung der vereinbarten Zahlung. Kommt der Besteller mit seinen Verpflichtungen in Verzug, so erlischt unsere Haftung. Abweichungen der Beschaffenheit des von uns beschafften Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferbedingungen der zuständigen Lieferantenverbände für zulässig erklärt sind.

Der Liefergegenstand oder das schadhafte Teil ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Mangels, kostenfrei an uns zur Prüfung einzusenden. Diese eingesandten und im Rahmen der Gewährleistungspflicht unentgeltlich zu ersetzenden Gegenstände werden Eigentum von uns. Die Kosten des Rückversandes des von uns instandgesetzten Liefergegenstandes oder des Versandstückes werden von uns getragen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Veränderungen vom Käufer oder von dritter Seite an dem Liefergegenstand vorgenommen werden oder Ersatz durch Teile fremden Ursprungs vorgenommen wird.

Ansprüche auf Wandlung, Minderung, Kündigung oder auf Ersatz von Schäden, auch von solchen, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden ausgeschlossen. Ausgeschlossen wird jedoch nicht unsere Pflicht auf unentgeltliche Nachbesserung des Kaufgegenstandes.

Für nicht fabrikneue Erzeugnisse wird keinerlei Gewährleistung übernommen. Bei von uns nicht selbst hergestellten Teilen beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Abtretung der uns etwa durch den Erzeuger zustehenden Ansprüche.

Natürlicher Verschleiß sowie Beschädigung, die auf Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, bleiben von der Gewährleistung ausgeschlossen.


12. Widerrufsbelehrung

Wiederrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

  • SOTEC GmbH
  • Werstener Dorfstraße 177
  • 40591 Düsseldorf
  • oder per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung


13. Garantieausübung

Wir leisten Garantie für die Dauer eines Jahres (bei Gebrauchtmaschinen) sowie für zwei Jahre (bei Neugeräten) entsprechend der gesetzlichen Garantiebestimmungen. Grundsätzlich übernehmen wir keinerlei Haftung für Schadenersatz, insbesondere keine Haftung für Folgeschäden. Für Verschulden des Personals, wird auch innerhalb von Verträgen nur nach § 831 BGB gehaftet. Für gebrauchte Geräte ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.


14. Übertragung

Wir sind berechtigt, Verträge mit allen Rechten und Pflichten, oder aber auch nur einzelne Rechte und / oder einzelne Pflichten daraus, auf Dritte zu übertragen.


15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand ist für alle Lieferungen und sonstige Leistungen Düsseldorf.

Für alle Streitigkeiten zwischen uns und unseren Vertragspartnern ist der Gerichtsstand ebenfalls Düsseldorf. Im Übrigen gelten für den Gerichtsstand die gesetzlichen Vorschriften.


16. Schlussvorschriften

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Sollten sich Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so berührt dies die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht. Unser Vertragspartner erklärt sich außerdem schon jetzt damit einverstanden, dass die ungültige Regelung durch eine wirksame Regelung ersetzt wird, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Regelung möglichst nahe kommt.


Stand: Oktober 2023
SOTEC GmbH


Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform.
Diese Plattform finden Sie unter dem externen Link ⇒ zum EU-Portal- //ec.europa.eu/consumers/odr/.
An Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen nehmen wir nicht teil.